array(6 items) settings => NULL question => 'Ist das Unternehmen Betreiber einer kritischen Anlage?' (54 chars) subquestion => 'Gemäß § 2 Absatz 10 BSIG sind Kritische Infrastrukturen im Sinne dieses G
esetzes Einrichtungen, Anlagen oder Teile davon, die den Sektoren <br> <ul><
li>Energie</li><li>Informationstechnik und Telekommunikation</li><li>Transpo
rt und Verkehr</li><li>Gesundheit</li><li>Wasser</li><li>Ernährung</li><li>
Finanz- und Versicherungswesen</li><li>Siedlungsabfallentsorgung</li></ul> a
ngehören und von hoher Bedeutung für das Funktionieren des Gemeinwesens si
nd, weil durch ihren Ausfall oder ihre Beeinträchtigung erhebliche Versorgu
ngsengpässe oder Gefährdungen für die öffentliche Sicherheit eintreten w
ürden.<br><br>Die Kritischen Infrastrukturen im Sinne dieses Gesetzes werde
n durch die Rechtsverordnung nach § 10 Absatz 1 BSIG (BSI-Kritisverordnung)
näher bestimmt. <br><br> Prüfen Sie hierzu bitte auch die entsprechenden
Schwellenwerte. Prüfen Sie ebenfalls, ob Sie nicht bereits heute durch die
geltenden Regelungen des BSIG zu den Betreibern einer kritischen Anlage zäh
len.' (992 chars) step => 1 (integer) answers => array(empty) isFinished => FALSE
In Bearbeitung
Die GINDAT bietet mit der NIS-2-Betroffenheitsprüfung eine schnelle Orientierung, ob Ihr Unternehmen vom Gesetzentwurf des NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetzes (NIS2UmsuCG) betroffen ist. Anhand präziser und am Gesetzentwurf orientierter Fragen erhalten Sie eine automatisierte Ersteinschätzung, die Ihnen erklärt, ob und in welchem Umfang Ihr Unternehmen unter das Gesetz fällt und welche Pflichten sich daraus ergeben könnten. Aktuell basiert die Prüfung auf dem Gesetzentwurf. Sobald das finale Gesetz verabschiedet ist, wird die Betroffenheitsprüfung entsprechend aktualisiert.
Gemäß § 2 Absatz 10 BSIG sind Kritische Infrastrukturen im Sinne dieses Gesetzes Einrichtungen, Anlagen oder Teile davon, die den Sektoren