Viele Kunden blieben länger als einen Tag ohne Telefon- und Internetanschluss, wenn sie den Anbieter wechselten. Die Bundesnetzagentur erhielt in den ersten sieben Monaten dieses Jahres schon 11.000 Beschwerden mit dieser Begründung. Dies berichten Zeitungen der Funke-Mediengruppe unter Berufung auf einer Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion an die Bundesregierung.
Laut § 46 Abs. 4 des Telekommunikationsgesetz (TKG) darf die Leitung bei einem Anbieterwechsel nicht länger als einen Kalendertag unterbrochen sein. Trotzdem kommt es bereits seit Jahren zu einer hohen Anzahl von Beschwerden, 2015 waren es sogar 30.000. Der Sprecher der Bundesnetzagentur Michael Reifenberg sagte gegenüber der Funke-Mediengruppe, dass die Verzögerungen teilweise durch die Unternehmen versucht würden, aber auch an falsch verkabelten Leitungen lägen.
Im Jahr 2014 hatte die Bundesnetzagentur gegen vier große Telekommunikationskonzerne Bußgelder in einer Höhe von insgesamt 300.000 Euro verhängt.
Weitere Infos zu diesem Thema finden Sie hier:
http://www.spiegel.de/wirtschaft/service/anbieterwechsel-11-000-beschwerden-wegen-telefonausfaellen-in-sieben-monaten-a-1167557.html
https://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2004/__46.html