Nach dem der Kurznachrichtendienst WhatsApp die Frist für die Unterlassungserklärung hat verstreichen lassen, wird eine Klage durch die Verbraucherzentrale Bundesverband immer wahrscheinlicher. Die Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen zur Weitergabe von Daten an den Mutterkonzern Facebook sind nach Ansicht der Verbraucherschützer „zu großen Teilen“ unzulässig. Zunächst hatte WhatsApp um eine Fristverlängerung gebeten, um die Datenschutzbestimmungen noch einmal prüfen zu können. Jedoch hat die Facebook-Tochter diesen Termin ohne weitere Erklärungen ablaufen lassen.
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