Im Rahmen einer europaweit koordinierten Prüfaktion nehmen Datenschutzaufsichtsbehörden derzeit den praktischen Umgang mit Löschanträgen genau unter die Lupe. Die Maßnahme ist Teil des „Coordinated Enforcement Framework“ (CEF), das vom Europäischen Datenschutzausschuss (EDSA) initiiert wurde. Ziel ist es, die Umsetzung des Rechts auf Löschung gemäß Artikel 17 DSGVO in Unternehmen und Behörden zu bewerten und EU-weit vergleichbare Standards zu fördern.
Kern der Prüfung ist ein umfassender Fragenkatalog, der aktuell von mehreren nationalen Aufsichtsbehörden – darunter auch in Deutschland – an ausgewählte Organisationen versendet wird. Dieser Katalog erfasst unter anderem, ob interne Löschkonzepte existieren, wie Verantwortliche mit Ausnahmefällen umgehen, welche technischen Verfahren zur Anwendung kommen und wie die Kommunikation mit betroffenen Personen gestaltet ist. Auch statistische Angaben zur Anzahl und Bearbeitungsdauer von Löschanträgen werden abgefragt.
Dabei ist zu beachten, dass der Fragebogen zwar zunächst wie ein standardisiertes Erhebungsinstrument wirken mag.
Tatsächlich handelt es sich jedoch um eine formalisierte aufsichtsrechtliche Maßnahme. Die Datenschutzbehörden weisen ausdrücklich darauf hin, dass Folgemaßnahmen möglich sind, etwa bei unvollständigen, unplausiblen oder offenkundig unzureichenden Antworten. In solchen Fällen können weitere Prüfungen, Anordnungen oder sogar Sanktionen folgen.
Gerade wenn Sie Adressat eines solchen Fragebogens geworden sind, sollten Sie Ihre internen Prozesse strukturiert überprüfen. Organisationen, die personenbezogene Daten verarbeiten ( insbesondere besondere Kategorien im Sinne der DSGVO ) sind gut beraten, dabei professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Die Einbindung datenschutzrechtlicher Expertise, kann helfen, Schwachstellen frühzeitig zu erkennen, rechtssichere Löschkonzepte zu entwickeln und den Anforderungen der Aufsichtsbehörden gerecht zu werden. Dies stärkt nicht nur die eigene Compliance, sondern schützt auch vor rechtlichen und finanziellen Risiken im Fall weiterer Prüfungen oder Beschwerden.
Weitere Informationen zur europäischen Prüfinitiative finden Sie auf der Website des EDSA oder der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen:
https://www.edpb.europa.eu/coordinated-enforcement-framework_de