Seit 2021 fordert der Bundesdatenschutzbeauftragte Ullrich Kelber, dass die Regierung ihre Präsenz auf Facebook einstellt. Der Grund: ein datenschutzkonformer Betrieb sei aufgrund der umfassenden Verarbeitung personenbezogener Daten nicht möglich. Laut Professor Kelber stehen alle Behörden „in der Verantwortung, sich vorbildlich an Recht und Gesetz zu halten.“
Eine letzte Frist wurde vor einem Monat gesetzt mit der Aufforderung, die Abschaltung innerhalb von 4 Monaten vorzunehmen. Das Bundespresseamt reagierte mit einer Klage gegen den Beschluss. Das Verwaltungsgericht Köln soll nun den Beschluss prüfen. Die Regierung erwartet sich davon Rechtsklarheit für den Betrieb von Facebook-Seiten.
Eine Sprecherin erklärt: „Die Bundesregierung hat einen verfassungsrechtlich gebotenen Auftrag, die Bürgerinnen und Bürger über die Tätigkeit, Vorhaben und Ziele der Bundesregierung zu informieren. Um die Bürgerinnen und Bürger zu erreichen, müssen wir uns an deren tatsächlicher Mediennutzung orientieren.“ Es herrscht die Auffassung, „dass allein Facebook für seine Datenverarbeitung datenschutzrechtlich verantwortlich ist und insoweit datenschutzrechtliche Fragen allein im Verhältnis zu Facebook zu klären sind.“
Bis die gerichtliche Prüfung abgeschlossen ist, darf die Facebook-Seite der Bundesregierung weiter betrieben werden.
Weitere Informationen finden Sie hier:
https://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/bundesregierung-klagt-gegen-verbot-ihrer-facebook-seiten-a-e2459c19-355f-45fe-a672-45e557481068