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7,5 Millionen Kronen (671.00 Euro) Geldstrafe für KLARNA wegen unklarer Verarbeitungsangeben auf der Homepage

Der Bezahldienst Klarna hat gegen die Europäische Datenschutzgrundverordnung verstoßen indem er auf seiner Website nicht transparent NutzerInnen darüber informiert hat aufgrund welcher rechtlichen Basis bei ihnen personenbezogene Daten verarbeitet werden. Auch habe es nicht eindeutige Angaben dazu gegeben wie mit den einzelnen Daten verfahren wird bzw. welche Stellen diese erhalten und in welche Länder außerhalb der EU Daten übertragen werden.

Gegen die von der schwedischen Datenschutzbehörde (2022) ursprünglich verhängte Strafe von 7,7 Millionen Kronen hatte Klarna vor Gericht geklagt und die Strafe wurde auf 6,6 Millionen Kronen gesenkt.
Der Zahlungsanbieter ging auch gegen dieses Urteil in Revision. Im diesem Berufungsverfahren wurde die Strafzahlung wieder auf 7,5 Millionen Kronen angehoben. Das Gericht begründet dies damit, dass die Strafe gerechtfertigt , verhältnismäßig und abschreckend sei.

Quelle:  https://www.onlinehaendler-news.de/recht/urteile-entscheidungen/139684-dsgvo-strafe-klarna-hoeher-otto-douglas?utm_source=newsletter&utm_medium=email&utm_campaign=ohn

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