Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine bedeutende Sammelklage gegen die Facebook-Muttergesellschaft Meta eingereicht. Hintergrund ist das gravierende Datenleck von 2021, bei dem die persönlichen Informationen von rund 533 Millionen Nutzerinnen und Nutzern weltweit, darunter mutmaßlich sechs Millionen aus Deutschland, in die Hände von Hackern gelangten. Diese Betroffenen könnten nun Anspruch auf Schadensersatz geltend machen.
Während des Vorfalls im Jahr 2021 wurden sensible Daten wie Namen, Telefonnummern und E-Mail-Adressen entwendet. Diese Informationen tauchten später im Internet auf und wurden häufig für betrügerische Zwecke wie Phishing oder Identitätsdiebstahl genutzt. Die Sammelklage soll klären, ob Facebook gegen Datenschutzgesetze verstoßen hat und ob betroffene Nutzerinnen und Nutzer Anspruch auf Entschädigung haben. Ein kürzliches Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) besagt, dass allein der Verlust der Kontrolle über persönliche Daten eine Entschädigung rechtfertigen kann. Pro betroffener Person könnte dabei ein Schadensersatz von etwa 100 Euro angesetzt werden.
Betroffene haben die Möglichkeit, sich der Klage vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg anzuschließen, sobald das Bundesamt für Justiz das Klageregister eröffnet. Dies ist für Anfang 2025 geplant. Die Teilnahme an der Klage ist kostenlos und schützt vor einer drohenden Verjährung der Ansprüche zum Jahreswechsel.
Eine detaillierte Anleitung zur Anmeldung für die Sammelklage finden Sie in der verlinkten Quelle.