Nach langem ringen in der Regierungskoalition hatten sich Vertreter beider Seiten im Juni auf die Abschaffung der Störerhaftung geeinigt und damit den Weg für offenes WLAN freigemacht. Kritiker befürchteten, dass Anbieter dennoch haftbar gemacht werden könnten, da dies nicht Teil des Gesetzestextes darstellt. Jetzt hat der Europäischer Gerichtshof Klarheit zur Störerhaftung geschaffen, indem Gewerbetreibende nicht für das offene WLAN haftbar gemacht werden können. Es kann jedoch vom WLAN-Anbieter verlangt werden, das dieser seinen Anschluss durch ein Passwort sichert.
Einen ausführlichen Bericht zum Thema finden Sie hier:
http://www.focus.de/digital/internet/eugh-bestaetigt-deutsche-regelung-gewerbetreibende-haften-nicht-fuer-offenes-wlan_id_5941943.html