Alle unsere Kunden, die sich mit der Vermietung von Wohnraum beschäftigen, möchten wir darauf aufmerksam machen, dass es seitens der DSK eine aktuelle Orientierungshilfe zur Einholung von Mieterselbstauskünften gibt.
Grundsätzlich sieht die Datenschutzgrundverordnung ja vor, dass nur so viele Daten erhoben werden dürfen, wie es für den Zweck der Datenverarbeitung erforderlich ist (Prinzip der Datenminimierung). Die Orientierungshilfe beschreibt dementsprechend 3 Phasen bei der Vermietung.
- den Besichtigungstermin
- die vorvertragliche Phase, in welcher die Mietinteressenten mitteilen, eine konkrete Wohnung anmieten zu wollen
- der Entscheidung für einen bestimmten Mietinteressenten (Erstplatzierte).
Die Orientierungshilfe beschreibt anschaulich, welche Daten wann zu welchem Zeitpunkt erhoben werden dürfen und welche Fragen unzulässig sind. Das Thema Bonitätsauskünfte über Auskunfteien wird ebenfalls behandelt.
Angesichts der Tatsache, dass es sich bei der DSK um eine Verbindung aller Landesdatenschutzbeauftragten und des Bundesbeauftragten handelt ist davon auszugehen, dass diese Regelungen in jedem Bundesland zu beachten sind. Die Lektüre ist daher auf jeden Fall zu empfehlen und findet sich auf der Seite der Datenschutzkonferenz unter:
https://www.datenschutzkonferenz-online.de/media/oh/2024-01-24_DSK-OH_Mietinteresse_V1.0.pdf