Der Bundestag hat das Widerrufsrecht für den Online-Handel geändert. Das neue Gesetz tritt zum 4. August 2011 in Kraft.
Hintergrund ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs EuGH vom 3. September 2009. Mit diesem wurden die deutschen Werteersatzvorschriften in Teilen für europarechtswidrig eingestuft.
Die neuen Regeln betreffen Online-Shopbetreiber.
Zwar gibt es eine dreimonatige Übergangsfrist bis zum 4.11.2011, es wird jedoch geraten, die Belehrung sofort zu ändern.