Patienten-Daten von Versicherten der Barmer Ersatzkasse wurden von der Kassenärztliche Vereinigung unberechtigt an die Stuttgarter Inkasso-Kanzlei „RVR Rechtsanwälte“ weitergegeben. Anhand der Daten sollten für das Jahr 2011 ausstehende Praxisgebühren in Höhe von je zehn Euro eingefordert werden. Die BEK hat sich jedoch aus dem umstrittenen Inkasso-Prozedere zurückgezogen und hat die Daten ihrer Versicherten übernommen. Somit hätte die KV die Datensätze löschen müssen und diese nicht an die Inkasso-Kanzlei weiterreichen dürfen.
Mehr zum Thema finden Sie hier: http://www.taz.de