Am Mittwoch, 27. Mai 2015, haben die Minister des Bundeskabinetts den Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung beschlossen. Trotz heftigstem Widerstand gegen das geplante Gesetz wird sich nun der Bundestag damit befassen müssen. Mit diesem Gesetz sollen zukünftig Verbindungsdaten zu Telefongesprächen sowie IP-Adressen von Computern maximal zweieinhalb Monate aufbewahrt werden. Standortdaten bei Handygesprächen sollen höchstens vier Wochen gespeichert werden, Daten zum E-Mail-Verkehr gar nicht. Zugriff auf diese Daten sollen die Behörden nur bekommen, wenn diese zur Verfolgung bestimmter schwerer Straftaten benötigt werden.
Einen ausführlichen Bericht finden Sie hier:
https://www.zeit.de/digital/2015-05/vorratsdaten-gesetz-gesetzentwurf-maas-bundeskabinett