Beim Online-Banking ist das sogenannte Spoofing, bei dem Betrüger eine falsche Identität vorspiegeln, eine verbreitete Masche. Beim Call-ID-Spoofing verwenden sie gefälschte Telefonnummern, um Vertrauen zu erschleichen. Ein Gerichtsurteil des LG Köln stellte klar, dass Kunden, die unter solchen Umständen handeln, nicht als grob fahrlässig gelten. In einem Fall verlor ein Sparkassenkunde 14.000 Euro durch einen solchen Betrug, nachdem er auf einen getarnten Anruf reagierte und unbewusst Transaktionen autorisierte.
Im spezifischen Fall erhielt der Kunde im September 2022 einen Anruf, bei dem die ihm bekannte Nummer seiner Bank angezeigt wurde. Der Anrufer behauptete, das Konto sei wegen Betrugsfällen gesperrt und könne durch Freigabe über die pushTAN-App entsperrt werden. Der Kunde folgte der Anweisung, nicht wissend, dass er einem Betrüger aufsaß, der Call-ID-Spoofing nutzte.
Das Gericht entschied, dass die Bank den vollen Betrag erstatten muss, da der Kunde nicht adäquat autorisiert hatte. Diese Entscheidung betont die Verantwortung der Banken, bei Betrugsfällen ihre Kunden zu schützen und stützt sich auf rechtliche Grundlagen, die eine solche Erstattung vorsehen. Das Urteil verdeutlicht zudem, wie wichtig es für Verbraucher ist, sich über die Risiken des Online-Bankings und die Betrugsmethoden wie Spoofing bewusst zu sein, um sich besser schützen zu können.
Dieser Fall wirft auch ein Licht auf die fortschrittlichen Methoden, die Betrüger nutzen, und die Notwendigkeit für Banken, ihre Sicherheitsmaßnahmen ständig zu aktualisieren, um ihre Kunden zu schützen. Es zeigt außerdem, dass Kunden bei verdächtigen Anrufen oder Aufforderungen, die ihre Finanztransaktionen betreffen, äußerst vorsichtig sein und die Echtheit der Anfragen kritisch überprüfen sollten. Die Rolle der Gerichte bei der Klärung solcher Fälle ist entscheidend, um Präzedenzfälle zu schaffen, die sowohl Verbrauchern als auch Finanzinstituten Orientierung bieten.
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