Eine Beschwerde gab es in Spanien, nachdem ein Vermieter eine Überwachungskamera an der Fassade seines Hauses einrichtete, bei der die zugehörige Terrasse und das Schwimmbecken erfasst wurden. Beides wird gemeinschaftlich von den Mietern genutzt und die spanische Datenschutzbehörde sieht darin eine unrechtmäßige Überwachung und einen erheblichen Eingriff in die Privatsphäre der Mieter, einschließlich Minderjähriger.
Es kommen 5.000 Euro Bußgeld auf den Vermieter zu.
Weitere Informationen finden Sie hier:
https://www.aepd.es/es/documento/ps-00450-2022.pdf