Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das am 28. Juni 2025 verpflichtend in Kraft tritt, setzt verbindliche Anforderungen an die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen. Es basiert auf der EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act) und soll die Zugänglichkeit in verschiedenen Lebensbereichen verbessern. Ziel ist es, sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen gleichermaßen Zugang zu Angeboten und Dienstleistungen erhalten.
Das Gesetz betrifft eine breite Palette von Produkten und Dienstleistungen. Dazu zählen unter anderem Selbstbedienungsterminals, Telekommunikationsdienste, Bankdienstleistungen, Online-Shops und vieles mehr. Webseiten und mobile Anwendungen, die Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr anbieten, müssen ebenfalls barrierefrei gestaltet werden. Unternehmen und Dienstleister sollen dadurch angehalten werden, ihre Angebote an die neuen Standards anzupassen, um eine größere Zugänglichkeit zu gewährleisten.
Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben wird von den jeweiligen Marktüberwachungsbehörden überprüft. Falls Anforderungen nicht erfüllt werden, können Maßnahmen zur Nachbesserung erforderlich sein. Das Gesetz sieht zudem Sanktionen für Verstöße vor, die darauf abzielen, die Einhaltung zu fördern und die Barrierefreiheit schrittweise zu verbessern. In Fällen schwerer Verstöße stehen den Behörden Möglichkeiten zur Verfügung, hohe Geldstrafen von bis zu 100.000 Euro zu verhängen oder andere rechtliche Konsequenzen bis hin zu einem Vertriebsverbot zu erlassen.
Das BFSG bietet Unternehmen die Gelegenheit, sich auf veränderte gesellschaftliche und regulatorische Rahmenbedingungen einzustellen. Gleichzeitig stellt die Umsetzung der Anforderungen eine Herausforderung dar, da sowohl technische als auch organisatorische Anpassungen notwendig sein können.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS):
https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/barrierefreiheitsstaerkungsgesetz.html