Gegen den Stromanbieter E-ON sowie gegen das Call-Center RegioCom Halle GmbH wurde von der Bundesnetzagentur eine Geldstrafe in Höhe von je 100.000 Euro verhängt. Nach Ermittlungen der Bundesnetzagentur wurden Kunden ohne wirksame Einwilligung vom CallCenter angerufen um einen Stromanbieterwechsel anzubieten. Die Agentur stellte fest, dass eine Werbeeinwilligung nur dann wirksam ist, wenn Verbraucher direkt erkennen können, für welche Produkte bzw. Dienstleistung ein Unternehmen werben will.
„Wer Werbeanrufe erhält, sollte genau prüfen, ob er dem zugestimmt hat. Werbeanrufe ohne vorherige Einwilligung des Verbrauchers sind verboten“, sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. „Wir ahnden unerlaubte Telefonwerbung und gehen konsequent gegen Unternehmen vor, die sich unseriös erhobener Daten bedienen“, ergänzt Jochen Homann.
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