Der Bereich Marketing ist für Unternehmen ein wesentlicher Bereich um Ihre Produkte und Dienstleistungen mit Erfolg vertreiben zu können. Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind für die Unternehmen und ihre Mitarbeiter jedoch nicht leicht zu verstehen. Neben Regelungen des Datenschutzes nach dem Bundesdatenschutzgesetz oder dem Telemediengesetzes für den Bereich Internet sind auch die wettbewerbsrechtlichen Regelungen des UWG zu beachten. Bei Nichteinhaltung drohen Bußgelder, Abmahnungen oder sogar Unterlassungsklagen, die insbesondere im Bereich der Werbung gegenüber Verbrauchern immer wieder seitens der Gerichte entschieden werden. Ziel der Schulung ist es die rechtlichen Regelungen unter Berücksichtigung der jeweiligen Werbeform verständlich darzustellen und den Teilnehmern praktische Hinweise zu geben wie notwendige Einwilligungserklärungen rechtkonform gestaltet werden müssen.
Inhalte
Einführung in den Datenschutz und das Bundesdatenschutzgesetz
Spezielle Bestimmungen für den Bereich Werbung
- Regelungen aus dem BDSG, UWG, TMG
Anforderung an eine rechtskonforme Einwilligung
- schriftliche und elektronische Einwilligung
- mutmaßliche und ausdrückliche Einwilligung
Datenquellen
- Direkterhebung, Daten aus allgemein zugänglichen Verzeichnissen, Listendaten
- Datenerhalt von Dritten und Informationspflichten
Werbewiderspruch
Besondere Verfahren
- Postalische Werbung/Mailings
- Telefonische Werbung
- Werbung per Mail, Internet (Newsletter)
Werbung über Dritte/Auftragsdatenverarbeitung
Teilnehmerkreis
Betriebliche Datenschutzbeauftragte, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Marketing und Vertrieb
Die Schulungsleistungen umfassen:
Schulungsunterlagen, Getränke, Teilnahmebescheinigung zum Nachweis der Fachkunde nach § 4f II 1 BDSG als Datenschutzbeauftragter
Preis: 512,00 Euro zzgl. MwSt.
Termin: auf Anfrage
Ort: Remscheid
Schulungsdauer: 4 Stunden
Referenten der GINDAT GmbH
Jörg Conrad, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Dr. Thomas Langer, Rechtsanwalt
Die Referenten sind für die GINDAT GmbH im Datenschutz tätig und beraten Unternehmen regelmäßig bei der Umsetzung eines datenschutzkonformen Geschäftsbetriebes.