1. Home
  2. Data protection
  3. Data protection FAQ
  4. Interner oder externer Datenschutzbeauftragter?

Interner oder externer Datenschutzbeauftragter?

Unabhängig vom Bestehen einer Benennungspflicht müssen fast sämtliche Vorgaben der DS-GVO in jedem Unternehmen, in dem personenbezogene Daten verarbeitet werden, umgesetzt und die sich daraus ergebenden Pflichten erfüllt werden. 

Der Datenschutzbeauftragte unterstützt Sie bei der Einhaltung der Datenschutz-Vorschriften. Er unterrichtet und berät den Verantwortlichen in Ihrem Unternehmen und überwacht die ordnungsgemäße Einhaltung der Datenschutzvorschriften. Darüber hinaus schult bzw. sensibilisiert er Ihre Mitarbeitenden.

Datenschutzbeauftragter (DSB) kann entweder ein interner Datenschutzbeauftragter, also ein Mitarbeiter Ihres Hauses, aber auch ein externer Datenschutzbeauftragter sein.

Der DSB muss die nötige Fachkunde zur Umsetzung des Datenschutzes besitzen. Für einen internen DSB bedeutet das, dass er vor seiner Ernennung intensiv geschult und ausgebildet werden muss. Auch sind fortlaufende Weiterbildungsmaßnahmen erforderlich, so dass der interne DSB seinem Unternehmen in der Zeit, in der er sich dem Datenschutz widmet, nicht zur Verfügung steht. Er genießt auch besonderen Kündigungsschutz, vergleichbar mit dem eines Betriebsratsmitgliedes. Die Beauftragung eines externen DSB kann somit einen nicht zu unterschätzenden wirtschaftlichen Vorteil für ein Unternehmen bedeuten. Auch ist das Entstehen von Interessenkonflikten bei einem externen DSB ausgeschlossen.

About Cookies

This website uses cookies. Those have two functions: On the one hand they are providing basic functionality for this website. On the other hand they allow us to improve our content for you by saving and analyzing anonymized user data. You can redraw your consent to to using these cookies at any time. Find more information regarding cookies on our Data Protection Declaration and regarding us on the Imprint.
Mandatory
Statistics