Die Vorgaben der DS-GVO gelten sowohl für privatwirtschaftliche Betriebe wie:
- Unternehmen in Form einer juristischen Personen des Privatrechts (Kapital- und Personengesellschaften),
 - Kaufleute,
 - Handwerker und Gewerbetreibende.
 
als auch für öffentliche Stellen wie:
- Behörden,
 - Körperschaften des öffentlichen Rechts,
 
aber auch für Vereine, Verbände und alle sonstigen öffentlichen und nicht-öffentlichen Institutionen, die personenbezogene Daten verarbeiten.