Generell hat ein Unternehmen das Recht, lokale Festplatten in ein Backup-System einzubinden, wenn dort Geschäftsdateien gespeichert werden. Sollten auf einer lokalen Festplatte steuerlich relevante Daten gespeichert werden, ist das Unternehmen sogar verpflichtet, diese Daten zu speichern. Ausgenommen von dieser Regel sind Ordner, die mit „Privat“ gekennzeichnet sind. Die entsprechenden Ordner können, müssen jedoch nicht, vom Backup-System ausgeschlossen werden. Anders verhält es sich, wenn zum Beispiel personenbezogene Daten einer Personalabteilung gespeichert werden. Hier muss ein Unternehmen als verantwortliche Stelle die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) zwingend einhalten. Die Unternehmen sind dazu verpflichtet, Daten zu löschen, wenn die Speicherung nicht für den Geschäftsbetrieb nicht mehr länger erforderlich ist.
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