Das Erheben von personenbezogenen Daten, z.B. bei einer Versicherungsanfrage, das Speichern in der EDV, das Übermitteln an den Versicherer und die Nutzung z.B. für Werbezwecke gehört zu Ihrem alltäglichen Geschäft. Für Sie als gewerbliches Unternehmen gilt daher die Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union (DS-GVO) sowie das ergänzend daran angepasste Bundesdatenschutzgesetz neue Form (BDSG n. F.) und Sie sind verpflichtet die dortigen Bestimmungen einzuhalten und Ihren Betrieb datenschutzgerecht zu organisieren. Darüber hinaus sind weitere Vorschriften in anderen Gesetzen zu beachten, so u.a. dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) bezüglich Werbemaßnahmen per elektronischer Post oder Telefon, um nur ein Beispiel zu nennen.
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