Die Einrichtung eines Backups ist nicht freiwillig, sondern ergibt sich aus Vorschriften zur IT-Sicherheit und betriebsinternen Richtlinien. So verlangen Kreditgeber oder Investoren zum Schutz ihrer finanziellen Einlagen, dass Unternehmen eine Backup-Lösung implementieren. Damit soll verhindert werden, dass durch einen möglichen Datenverlust Probleme für ein Unternehmen entstehen könnten. Fehlende Backup-Prozesse können für ein Unternehmen weitreichende Folgen haben, so zum Beispiel die Haftung im Schadensfall oder Regressansprüche.
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