Wer für sein Backup einen Dienstleister beauftragt, muss sich Gedanken über die Haftung machen. Die Haftung liegt grundsätzlich beim Geschäftsführer des Unternehmens, das einen Dienstleister zum Erstellen von Backups beauftragt hat. Der Geschäftsführer steht in der Verantwortung und muss dafür Sorge tragen, dass ein Vertrag mit dem Dienstleister ausgehandelt wird, bei dem Daten revisions- und zugriffssicher gespeichert werden.
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